Kreisschülerrat

Der Kreisschülerrat wird von den Schülerräten aller im Kreisgebiet befindlichen öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft, an denen die Schulpflicht erfüllt werden kann, sowie der in der Trägerschaft des Landkreises stehenden, außerhalb des Kreisgebietes befindlichen Schulen gewählt. Die Mitglieder des Kreisschülerrates werden für zwei Schuljahre gewählt.

Aufgaben des Kreisschülerrates

Der Kreisschülerrat erörtert alle Fragen, die für die Schülerinnen und Schüler im Landkreis Stendal von besonderer Bedeutung sind und trägt die Probleme den jeweiligen Schulträgern und der Schulbehörde vor. Die Schulträger und die Schulbehörde haben dem KSR die für seine Arbeit notwendigen Auskünfte zu erteilen und Gelegenheit zur Stellungnahme und zu Vorschlägen zu geben.

Die Angelegenheiten des KSR sind z.B.:

  • Schülerbeförderung

  • Errichtung, Erweiterung, Einschränkung, Zusammenlegung und Aufhebung von Schulen

  • Schulbaumaßnahmen

  • Einführung neuer Schulformen

  • Unterrichtsversorgung

  • Ausstattung der Schulen

  • Gewalt in Schulen

  • Ausländische Schülerinnen und Schüler